Jazzförderung im Bund

Kulturförderung ist in der föderalen Bundesrepublik Deutschland primär in der Hoheit der Bundesländer und Kommunen – und doch gibt es mittlerweile zwei Förderinstitutionen für den Musikbereich auf Bundesebene: die unter anderem auch durch Mittel der Beauftragten des Bundes für Kultur und Medien finanzierte Initiative Musik als „zentrale Fördereinrichtung des Bundes für Popularmusik und Jazz“ und den Musikfonds als ein von sieben Verbänden und Institutionen des Musiklebens in Deutschland getragener Verein mit dem Ziel, aktuelle Musik aller Sparten zu fördern. Hinzu kommen der Deutsche Musikrat, der sowohl das Bundesjazzorchester als auch die Bundesbegegnung Jugend jazzt betreut, und vereinzelt Förderungen von Jazzprojekten durch den Hauptstadtkulturfonds.

Ziele & Handlungsempfehlungen für Bundesförderung allgemein

  • Reduzierung der Eigenmittelquote auf ein einheitliches Niveau von max. zehn Prozent, analog zu anderen Bundesförderungen im Bereich Musik
  • Regelmäßige Evaluation der Förderprogramme und standardmäßige Erfassung der Förderquote nach Genres
  • Ausweitung der Mitbestimmung: Einräumung des Vorschlagsrechts für Jurys und Beiräte an zentrale Jazzverbände, insbesondere die BK Jazz und Deutsche Jazzunion