Kulturförderung in Deutschland

Kultur ist für unsere Gesellschaft von großer Bedeutung. Sie sorgt bei den Menschen für Zusammenhalt und Identität. Auch und gerade deshalb ist es unabdingbar, dass Kultur durch die öffentliche Hand finanziell gefördert und unterstützt wird. Wegen der föderalen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland ist das in erster Linie Aufgabe der Länder und Kommunen, während der Bund in der Regel mit gezielten Fördermaßnahmen Akzente setzen kann.

Die Zuständigkeiten regeln sämtliche Landesverfassungen. Einige Bundesländer haben Kulturförderpläne (unter anderem Bayern) oder sogar Kulturfördergesetze (wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen oder Sachsen) verabschiedet, um die wesentlichen Ziele, Grundsätze und Schwerpunkte ihrer jeweiligen Kulturförderung zu definieren und festzulegen.

Juristisch lässt sich diese Verantwortung für die Kulturförderung durch die Länder und Gemeinden allenfalls aus Artikel 30 des Grundgesetzes ableiten: „Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit das Grundgesetz keine anderen Regelungen trifft oder zulässt.“ Artikel 28 Absatz 2 ergänzt: „Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“ Aber aus juristischer Sicht besteht keinerlei Verpflichtung zur Kulturfinanzierung durch die Länder und Kommunen, wegen fehlender Konkretisierung ist diese nur eine freiwillige Aufgabe.

Kultur als Staatsziel

Dies zu ändern ist eine Stoßrichtung aktueller Kulturpolitik. Vor allem in Zeiten knapper werdender öffentlicher Haushalte ist es essenziell, das Recht auf Kunst und Kultur und die Teilhabe daran als eine Art Daseinsvorsorge im Grundgesetz zu verankern. Das bereitet einen notwendigen Paradigmenwechsel vor: Statt einer freiwilligen Leistung würde die Förderung von Kunst und Kultur zur Pflichtaufgabe der öffentlichen Hände werden. „Kultur als Staatsziel“ meint genau das: „Es ist auch ein Denkwechsel, wenn Kunst und Kultur nicht mehr nur wohlwollend mitgedacht werden, sondern von Anfang an selbstverständlich und abgesichert dabei sind. Für eine integrative Gesellschaft ist das unbedingt notwendig.“

Seit 1998 gibt es eine Beauftragte oder einen Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Mit diesem Amt soll die Hoheit der Länder und Gemeinden in Fragen der Kulturförderung keineswegs beschnitten werden. Vielmehr will der oder die BKM übergeordnet Kultureinrichtungen und -projekte von ausschließlich nationaler Bedeutung unterstützen und die rechtlichen Rahmenbedingungen von Kultur und Medien über die Bundesgesetzgebung weiterentwickeln und verbessern.

Dazu gehört auch eine Verankerung von Kultur im Grundgesetz: „75 Jahre nach der Verkündung des Grundgesetzes ist es höchste Zeit, Kultur als Staatsziel in unserer Verfassung zu verankern. Das wäre genau jetzt der richtige Zeitpunkt. Ein solches Staatsziel würde betonen, wie zentral Kultur für die Demokratie ist. Es wäre als bindendes Verfassungsrecht von Gerichten, Verwaltung und Regierung zu beachten, etwa bei der Abwägung mit anderen Verfassungsgütern oder bei der Auslegung von Gesetzen. Es würde die Verantwortung des Staates mit Blick auf das kulturelle Erbe unterstreichen und auch die Kommunen und Länder und ihre Selbstverwaltung stärken. Die Aufnahme der Kultur als Staatsziel in das Grundgesetz wäre eine wegweisende Verantwortungsbekundung.“

Kulturfinanzierung

2007 empfahl die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ im Deutschen Bundestag, eine einheitliche Kulturstatistik zu erarbeiten und regelmäßig zu veröffentlichen. Wichtiger Bestandteil dieser Statistik ist der alle zwei Jahre herausgegebene „Kulturfinanzbericht“, mit dem sich die jeweiligen Anteile an der Finanzierung von Kultur durch den Bund, die Länder und Kommunen beziffern lassen – zuletzt ist dieser Bericht 2022 erschienen, mit den Zahlen für 2020.

2020 beliefen sich die Ausgaben für Kulturförderung laut „Kulturfinanzbericht“ auf insgesamt 14,5 Milliarden Euro. Der Bund hat sich mit 3,2 Milliarden Euro bzw. 22,4 Prozent an der öffentlichen Kulturfinanzierung beteiligt, während die Gemeinden 39,1 Prozent (5,7 Milliarden Euro) und die Länder 38,6 Prozent (5,6 Milliarden Euro) getragen haben; d.h., gut 75 Prozent der Förderung von Kultur sind 2020 in der Verantwortung der Länder und Kommunen gewesen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum 2019 stiegen die Ausgaben für Kultur um 15,6 Prozent, was indes mit den staatlichen Hilfs- und Unterstützungsprogrammen im Rahmen der Corona-Pandemie zu erklären ist.

Auf den Bereich „Theater und Musik“, in dem auch Jazz, Improvisierte und populäre Musik zu finden sind, entfielen 2020 31,4 Prozent und 4,6 Milliarden Euro, die von Bund, Ländern und Kommunen ausgegeben worden sind. Auch in diesem Bereich tragen die Gemeinden mit 51,4 Prozent oder 2,3 Milliarden Euro die Hauptlast, während die Länder 44,1 Prozent oder 2 Milliarden Euro und der Bund lediglich 4,5 Prozent oder 204,3 Millionen Euro beigetragen haben, d.h. 95 Prozent der Finanzierung von „Theater und Musik“ oblagen 2020 den Kommunen und Ländern.